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I. Die Produktehaftpflichtversicherung im System des Versicherungsrechts (Hartjes)

Hartjes/Janker/Reisinger1. AuflFebruar 2017

Anfang der 70-er Jahre zeichneten sich in Europa erste Bemühungen um eine international einheitliche Regelung einer verschuldensunabhängigen Produkthaftpflicht ab. Diese Entwicklung manifestierte sich in Österreich mit dem Produkthafthaftungsgesetz, das am 1. Juli 1988 in Kraft trat. Es basierte auf der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Die Neuheit, die das PHG mit sich brachte, war die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers, Importeurs oder auch Händlers für fehlerhafte Produkte. Damit erstreckte sich die Haftung erstmalig auch auf „Ausreißer“, die trotz sorgfältigster Qualitätskontrollen in einem produzierenden Betrieb nicht vermeidbar sind. Die Anspruchserhebung durch den Geschädigten ist seither sehr viel leichter, zumal dieser lediglich den Produktfehler, den Eintritt eines Personen- oder Sachschadens sowie einen Kausalzusammenhang zwischen Fehler und Schaden zu beweisen hat. Zu beachten sind freilich diverse, sich aus den Regelungen des PHG ergebende, Haftungseinschränkungen, wie etwa der Selbstbehalt von EUR 500,– für Sachschäden und dergleichen.

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