Die Privathaftpflichtversicherung stellt eine der wichtigsten Versicherungen dar. Sie ist wie alle Haftpflichtversicherungen im VersVG in den §§ 149–158i geregelt. Die Gefahr, im täglichen Leben schadenersatzpflichtig zu werden, ist jederzeit gegeben und birgt unangenehme bis existenzbedrohende Folgen. So kann man nicht nur aufgrund seines eigenen Handelns Schadensforderungen in Höhe von hunderttausenden oder Millionen von Euros gegenüberstehen (Skiunfall oder Radunfall mit Schwerverletzten), auch bei Schäden, die Kinder verursachen (Zündeln im Gebäude des Nachbarn mit anschließendem Totalschaden), können umfangreiche Schadenersatzforderungen entstehen (vor allem wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde).
