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II. Versicherungsfall (Reisinger)

Hartjes/Janker/Reisinger1. AuflFebruar 2017

Der Versicherungsfall ist im VersVG nicht definiert. Die Festlegung des Versicherungsfalles bleibt daher der vertraglichen Ausgestaltung überlassen. Der in den AVB gewählte Begriff des Versicherungsfalls darf jedoch den beabsichtigten Vertragszweck nicht gefährden.

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