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Artikel 1: Gegenstand der Versicherung

Maitz1. AuflJuli 2017

Wir bieten Versicherungsschutz, wenn der versicherten Person ein Unfall zustößt.

Die Leistungen, die versichert werden können, ergeben sich aus Abschnitt B. Aus der Polizze ist ersichtlich, welche Leistungen und Versicherungssummen vereinbart sind.

A. Versicherungsschutz

Artikel 1 definiert, unter welcher Voraussetzung der Versicherer Versicherungsschutz bietet. „Wir“ meint den jeweiligen Versicherer, dessen Vertragsbedingungen dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegt sind. Der jeweilige Versicherer ist auch Vertragspartner des Versicherungsnehmers.

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