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Artikel 36 Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 (Traxlmayr)

Traxlmayr1. AuflMai 2014

Die Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 wird aufgehoben.

2. In Artikel 3 Absatz 1 werden die Worte „Das in Artikel 2 ausgesprochene Verbot“ durch die Worte „Das Verbot des Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags“ ersetzt.

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