vorheriges Dokument
nächstes Dokument

V. Artikel 4 Von der Freistellung ausgenommene Vereinbarungen (Behr)

Behr1. AuflMai 2014

Die Freistellungen nach Artikel 2 gelten nicht für beteiligte Unternehmen, die sich verpflichten oder es anderen Unternehmen auferlegen, keine anderen Erhebungen oder Tabellen als die in Artikel 2 Buchstabe a genannten zu verwenden oder nicht von den Ergebnissen der Studien nach Artikel 2 Buchstabe b abzuweichen.

Ausnahme von der Freistellung

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!