Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2010 in Kraft.
Sie gilt bis zum 31. Mai 2023. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Die VO trat mit 1.6.2010 in Kraft und gilt bis zum 31.5.2023, sohin 13 Jahre. Zumal die Vertikal-GVO, die unmittelbar mit der Kfz-GVO verknüpft ist bereits genau ein Jahr früher, nämlich am 31.5.2022 endet, bleibt abzuwarten, wie die Kommission mit diesem Umstand umgeht. Die Kfz-GVO ist eng an die Vertikal-GVO angelehnt und ohne die Vertikal-GVO kaum anwendbar.
