Nach der Reform des rechtlichen Rahmens für vertikale und horizontale Vereinbarungen sowie dem Erlass der Verfahrens-Verordnung (1/2003) hat die Europäische Kommission eine Gruppenfreistellung für Vereinbarungen <i>Burgstaller/Neußl</i> in <i>Burgstaller/Lettner</i> (Hrsg), EU-Kartellrecht (2014) I. Einleitung, Seite 255 Seite 255
im Bereich des Technologietransfers erlassen. Im Konkreten hat die Kommission im Jahr 2004 die Gruppenfreistellungsverordnung, VO (EG) 772/2004 sowie eine Reihe von Leitlinien für die Vergabe von Patent-, Know-how- und Softwarelizenzvereinbarungen verabschiedet. Sie trat an die Stelle der VO (EG) 240/96, die wegen ihres formalistischen Ansatzes und engen Anwendungsbereiches kritisiert wurde. Aufgrund der Befristung der VO (EG) 772/2004 bis 30.4.2014 hat die EU-Kommission nach öffentlichen Konsultationen eine überarbeitete Version der Gruppenfreistellung erlassen, die VO (EU) 316/2014 (TT-GVO).