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E. Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen – Die Vertikal-GVO (Lettner)

Lettner1. AuflMai 2014

Die Verordnung (EU) Nr 330/2010 der Kommission vom 20. April 2010 über die Anwendung von Art 101 Abs 3 des Vertrags über die Arbeitsweise

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der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen7070ABl L 102/1 vom 23.4.2010. – kurz die Vertikal-GVO – definiert, wie eine vertikale Vereinbarung beschaffen sein muss, um unter die Ausnahme vom Kartellverbot nach Art 101 Abs 3 AEUV zu fallen. Entspricht die zu prüfende Vereinbarung den Kriterien der GVO, so gilt sie als vom Kartellverbot freigestellt. Die Vertikal-GVO bildet daher einen sicheren Hafen, dessen Schutzwirkung das Unternehmen aber selbst beurteilen muss.

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