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B. Haftung für Kartellrechtsverstöße (Hummer)

Hummer2. AuflAugust 2019

1. Haftung von Muttergesellschaften

a) Wirtschaftliche Einheit

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Die Kommission bzw das österreichische Kartellgericht belangen bei der Ahndung von Kartellrechtsverstoßen nicht nur jenes Unternehmen, das direkt am Kartellverstoß beteiligt war, sondern regelmäßig auch dessen Muttergesellschaften 768768Dazu Hummer, Kartellrechtliche Haftung von Muttergesellschaften, ecolex 2010, 64.. Voraussetzung hierfür ist, dass das am Verstoß beteiligte Unternehmen mit seinen Müttern eine wirtschaftliche Einheit iSd Kartellrechts bildet.769769Vgl EuGH 14.7.1972, Rs 48/69 ICI, Slg 1972, 619 Rz 132 ff.

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