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II. Haftungsfragen beim Share Deal (Mittendorfer/Duursma)

Mittendorfer/Duursma2. AuflAugust 2019

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Durch den Fortbestand des Rechtsträgers bleiben sämtliche Schulden – unabhängig davon ob diese bekannt sind oder nicht – mit den Gläubigern bestehen. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen der Gesellschaft werden durch den Verkauf ihrer Gesellschaftsanteile nicht berührt. Der Unternehmensträger (GmbH, AG, OG, KG) haftet daher unverändert weiter.

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