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D. Haftung für Abgabenverbindlichkeiten und Sozialversicherungsbeiträge (Pucher/Sauer)

Pucher/Sauer2. AuflAugust 2019

1. Haftung gemäß § 14 BAO

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Die Bundesabgabenordnung sieht in § 14 eine spezielle Erwerberhaftung für Abgabenschulden des Verkäufers vor, die im Falle eines Asset Deals greift. Bei Erwerb eines (Teil-)Betriebes707707Nach einer älteren Auskunft des BMF sollen vom Begriff des Betriebes iSd § 14 Abs 1 BAO lediglich Betriebe im einkommensteuerlichen Sinn erfasst sein (AöF 11922/382, Abschnitt 2.2.1). Demzufolge wäre eine vermögensverwaltende Tätigkeit nicht als Betrieb zu qualifizieren. Diese Ansicht dürfte jedoch aufgrund der mittlerweile ergangenen Rechtsprechung des VwGH (VwGH 2.6.2004, 2003/13/0161) überholt sein; vgl Ritz, Bundesabgabenordnung6 § 14 BAO Rz 5; Minarik, Haftung nach § 14 Abs 1 lit a BAO, immolex 2017, 130. ist dabei die Haftung auf jene Abgabenschulden begrenzt, die auf diesen (Teil-)Betrieb entfallen.708708Vgl AöF 1992/382, Abschnitt 2.2.2; VwGH 16.12.1999, 96/15/0126; Ritz, Bundesabgabenordnung6 § 14 BAO Rz 4. Die Übertragung aller Wirtschaftsgüter eines Betriebs ist daher keine Tatbestandsvoraussetzung. Vielmehr müssen nur jene Wirtschaftsgüter auf den Erwerber übergehen, welche die wesentliche Grundlage des Betriebs darstellen

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und es dem Erwerber ermöglichen, das Unternehmen fortzuführen. Es ist dabei unerheblich, ob der Betrieb tatsächlich fortgeführt wird, der Erwerber muss lediglich der Verkehrsauffassung nach dazu in der Lage sein.709709Zuletzt VwGH 22.11.2016, RA 2016/16/0093. Ob für den Übereignungsakt iSd § 14 BAO die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums ausreicht oder ob der Tatbestand den Erwerb des zivilrechtlichen Eigentums erfordert, ist strittig.710710Vgl Ritz, Bundesabgabenordnung6 § 14 BAO Rz 8. Die Literatur stellt auf die Übereignung des wirtschaftlichen Eigentums ab, somit sind für die Anwendbarkeit des § 14 BAO idR die Verpachtung, der Erwerb eines Treuhänders oder eines Sicherungseigentümers nicht ausreichend.711711Vgl Ritz, Bundesabgabenordnung6 § 14 BAO Rz 8.; Fuhrmann/Kerbl, Übertragungsakt, in Teufelsdorfer (Hrsg), Handbuch Immobilientransaktionen3 (2015) 201.

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