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B. Steuerklauseln im Allgemeinen (Pucher/Sauer)

Pucher/Sauer2. AuflAugust 2019

1. Asset Deal versus Share Deal

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Umfang und Regelungsinhalt von Steuerklauseln hängen – neben von den festgestellten Risiken518518Zu den finanzstrafrechtlichen Rahmenbedingungen siehe Brandl/Toifl, Tax Due Diligence und Finanzstrafrecht, in Baumann/Waitz-Ramsauer, Unternehmenskauf II 311 ff Rz 1 ff. – von der Transaktionsstruktur und den damit verbundenen Haftungsfolgen ab.519519Zu den allgemeinen zivilrechtlichen Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922 ff ABGB sowie den Sonderhaftungstatbeständen des § 1409 ABGB sowie des § 38 UGB, siehe Rz 3/4 ff bzw 3/25 ff. Auf weitere Haftungsvorschriften wie bspw nach § 16 BAO, § 30 GebG und § 10 VbVG wird nicht eingegangen. Diese sollten bei der Vertragserrichtung jedenfalls kritisch geprüft werden. Generell kann aus steuerlicher Sicht keine allgemeine Wertung dahingehend abgegeben werden, ob ein Asset Deal

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oder ein Share Deal für die jeweilige Kaufvertragspartei vorteilhafter ist, da dies von vielen – nicht nur rein steuerlichen – Einzelfaktoren abhängig ist.

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