Im Rahmen eines Unternehmenskaufs (Share oder Asset Deal) stellen Steuerrisiken und Steuerpotentiale der Zielgesellschaft häufig unbekannte Größen dar.516 Zwar ist der Erwerb eines Unternehmens im Regelfall nicht steuerlich motiviert, dennoch können sich steuerliche Themen durchaus zu „Dealbreakern“ entwickeln. Zur Evaluierung solcher „Dealbreaker“ wird, sofern es der Transaktionsprozess zulässt, eine Financial und Tax Due Diligence durchgeführt. In dieser soll der zwischen Verkäufer und Käufer bestehende transaktionstypische asymmetrische Informationsstand ausgeglichen werden. Auf Grundlage der Feststellungen der Financial und Tax Due Diligence, die von den verkäuferseitig offengelegten Dokumenten und Informationen abhängen, ergeben sich die Eckpunkte der sogenannten Steuerklausel.517
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