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F. Durchsetzung der Due Diligence-Prüfung bei der Zielgesellschaft (Hüttner/Schorn)

Hüttner/Schorn2. AuflAugust 2019

1. Spannungsverhältnis von Informationsoffenlegung und Geheimhaltung

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Im Regelfall findet eine Due Diligence-Prüfung zu einem Zeitpunkt statt, in dem der Abschluss einer Transaktion meist noch nicht gewiss ist. Dieser Umstand begründet ein Spannungsverhältnis zwischen Informationsoffenlegung und deren Geheimhaltung. Ein potentieller Käufer wird ab einem gewissen Stadium des Verkaufsprozesses auf die Offenlegung auch von sensiblen Informationen und Dokumenten (beispielsweise Kundendaten oder auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) bestehen, um für sich eine ausreichende Unternehmens- und Risikobewertung durchführen zu können. Der Verkäufer wird diesem Verlangen des Käufers (beispielsweise in Form einer Due Diligence-Request List) entsprechen müssen, um erfolgreiche Verkaufsverhandlungen nicht zu gefährden. Der Verkäufer möchte auch eine Kaufpreisminderung wegen unzureichender Offenlegung von Informationen und Dokumenten vermeiden und seinen Haftungs- und

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Garantieumfang reduzieren. Nur eine umfassende Offenlegung wird ihm in diesen Punkten auch eine entsprechend starke Verhandlungsposition sichern.

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