Unter „Due Diligence“ wird die Prüfung eines Unternehmens zur Vorbereitung des Erwerbes bzw Verkaufes dieses Unternehmens verstanden. Der englische Begriff „Due Diligence“ bedeutet übersetzt „sorgfältige Untersuchung, angemessene Sorgfalt“ und wurde in den U.S.A. basierend auf dem „Caveatemptor“-Grundsatz erstmals verwendet, wonach der Käufer das Risiko für auftretende Mängel des Zielunternehmens trägt, solange der Verkäufer nur redlich ist; umfangreiche Aufklärungspflichten treffen den Verkäufer nicht. Der Umfang der Gewährleistungspflicht des Verkäufers und das Mängelrisiko des Käufers sind also im angloamerikanischen Recht entscheidend von der Initiative des Käufers abhängig, den Kaufgegenstand zu untersuchen und sich vom Verkäufer vertragliche Zusicherungen (representations & warranties) hinsichtlich bestimmter Eigenschaften geben zu lassen.