Im Rahmen von Unternehmens- und Beteiligungsakquisitionen haben die Vertragsparteien ein Interesse daran, sich ein Urteil darüber zu bilden, ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen sie eine Transaktion durchführen wollen. Es ist insbesondere für den Kaufinteressenten, aber auch für den Verkäufer erforderlich, die Zielgesellschaft vor und in Ausnahmefällen auch nach Vertragsabschluss im Wege einer sogenannten Due Diligence-Prüfung auf rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, steuerliche und strategische Aspekte hin zu durchleuchten, um ein effizientes Risikomanagement in Bezug auf die Transaktion zu gewährleisten.145