Die Institutionalisierung des Pensionskassenmodells als die „zweite“ – betriebliche – Säule der Altersvorsorge geht auf das Jahr 1990 zurück. Sie war und ist im Zusammenhang zu sehen mit den darauf bezogenen kollektiv-arbeitsrechtlichen Bestimmungen des BPG. Nach der Erlassung der „PensionsfondsRL“ 2003/41/EG war das österreichische Regime entsprechend anzupassen.
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