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D. Versicherungen im Binnenmarkt

Raschauer1. AuflOktober 2015

Die Prinzipien des Europäischen Versicherungsbinnenmarkts entsprechen im Wesentlichen denen des Europäischen Bankbinnenmarkts:954954Vgl VwGH 25. 3. 1999, 98/15/0125, zum Wesen der Herkunftsstaatskontrolle nach VAG. Der erstmaligen Ausübung der Dienstleistungsfreiheit (zB grenzüberschreitender

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Vertragsabschluss) oder der Niederlassungsfreiheit (über eine Zweigniederlassung955955Anders als das BWG spricht das VAG von der „Zweigniederlassung“, nicht von der Zweigstelle (§ 5 Z 17 VAG). im Aufnahmestaat) – im Rahmen der im Herkunftsstaat erteilten Zulassung – hat das Durchlaufen eines vergleichbaren Verständigungsverfahrens (Notifikationsverfahrens) voranzugehen, eine Konzession im Aufnahmestaat ist jedoch nicht erforderlich (§§ 20 ff VAG).956956Näher ST Korinek in Holoubek/Potacs II3 150 ff.

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