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B. Konzession

Raschauer1. AuflOktober 2015

1. Konzessionserfordernis

Eine Konzession der FMA nach dem WAG ist erforderlich für die gewerbliche Vornahme folgender Tätigkeiten im Inland (§ 3 Abs 2 WAG):740740Vgl näher Hartmann/Heidinger in Gruber/N Raschauer zu § 1 WAG Rz 14 ff, Zahradnik ebenda zu § 3 WAG Rz 5.

Seite 265

die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente; Anlageberatung meint die gewerbsmäßige Abgabe persönlicher (nicht publikumsorientierter: § 1 Z 27 WAG) Empfehlungen, gleichgültig, von wem die Initiative ausgeht (§ 1 Z 2 lit e WAG);

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