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Y. Beaufsichtigung im Binnenmarkt, Behördenkooperation

Raschauer1. AuflOktober 2015

Wird ein EWR-KI oder ein EWR-FI ohne Durchlaufen eines entsprechenden Notifikationsverfahrens(§§ 9, 11, 13 BWG) in Österreich tätig, liegt unerlaubter Geschäftsbetrieb vor, der nach den Bestimmungen des FMABG abzustellen ist.

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