Sicherungseinrichtungen bilden eine für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen spezifische521 Form einer kollektiven Gewährleistung von anvertrauten Vermögenswerten. Auch in diesem Zusammenhang ergeben sich Probleme aus den unterschiedlichen Begriffen des Unionsrechts und des nationalen Rechts, vor allem deshalb da es die typischen Wertpapierfirmen im Sinn der unionsrechtlichen Anlegerentschädigung in Österreich nicht gibt.
