vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Q. Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG)

Raschauer1. AuflOktober 2015

Sicherungseinrichtungen bilden eine für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen spezifische521521Bei Vermögen, die insolvenzrechtlich als Sondervermögen gelten (zB deckungsstockpflichtige Versicherungen, OGAW), stellen sich die Fragen in dieser Form nicht. Form einer kollektiven Gewährleistung von anvertrauten Vermögenswerten. Auch in diesem Zusammenhang ergeben sich Probleme aus den unterschiedlichen Begriffen des Unionsrechts und des nationalen Rechts, vor allem deshalb da es die typischen Wertpapierfirmen im Sinn der unionsrechtlichen Anlegerentschädigung in Österreich nicht gibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!