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G. Konzessionserfordernis

Raschauer1. AuflOktober 2015

1. Einleitung

Die hier zu behandelnden Gesetze bezeichnen die in der deutschen Sprachfassung der einschlägigen Sekundärrechtsakte vorgeschriebene „Zulassung“ für Institute mit Sitz in Österreich entsprechend österreichischer Tradition als „Konzession“.

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