Der Begriff „Finanzinstitut“ ist heute – nicht zuletzt im Unionsrecht – ein ubiquitär verwendeter Begriff. Daher bedarf es jeweils der Klärung, ob der vergleichsweise weite Begriff des „Finanzinstitut im unionsrechtlichen Sinn“ oder der enge Begriff des BWG gemeint ist oder ob der Begriff Seite 144überhaupt als Überbegriff über auf den Finanzmärkten tätige Institute verwendet wird.
