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B. Mehrere Sicherungsnehmer (Apathy)

Apathy2. AuflApril 2011

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Sicherungseigentum kann mehreren Personen gemeinsam übertragen werden7777 Schinnerer/Avancini II 203 f.; die Sicherungsnehmer erlangen dann Miteigentum entsprechend ihren Anteilen7878 Iro, SachenR Rz 14/12.. Hingegen ist eine mehrfache Sicherungsübereignung derselben Sache durch ein und denselben Sicherungsgeber derart, dass die Sicherungsnehmer (wie mehrere Pfandgläubiger) nacheinander aus der Sache zu befriedigen sind, grundsätzlich nicht möglich7979 Frotz, KreditsicherungsR 105, 122; Schinnerer/Avancini II 203; Wolf in Derleder/Knops/Bamberger, Handbuch1 § 24 Rz 20. Ferner Ganter in BankR-HB § 95 Rz 153 auf die Möglichkeit hinweisend, dass sich der Kreditgeber den schuldrechtlichen Anspruch auf Rückübereignung abtreten lässt.. Hat der Sicherungsgeber die Sache einem Sicherungsnehmer übereignet, so ist zufolge des Grundsatzes, dass niemand einem anderen mehr Recht abtreten kann, als er selbst hat (§ 442 Satz 3 ABGB), ein derivativer Erwerb eines anderen Sicherungsnehmers ausgeschlossen8080 Apathy, ÖJZ 2006, 223..

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