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D. Inhalt und Rechtsfolgen (Laimer/Schwartze)

Laimer/Schwartze2. AuflSeptember 2012

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Aus dem Auftragsverhältnis ist der Beauftragte damit vertraglich verpflichtet254254S Ohmeyer/Klang in Klang VI 202, zum Hinweis auf eventuelle Schadenersatzpflichten des Beauftragten (§§ 1009 ff ABGB)., im Interesse des Kreditauftraggebers rechtsgeschäftlich tätig zu werden (Geschäftsbesorgungspflicht)255255 Koziol, Kastner-FS 246; s auch Apathy/Riedler, SR BT Rz 5/4., indem er dem Dritten im eigenen Namen, aber auch auf eigene Rechnung Kredit einräumt256256 Mader/W. Faber in Schwimann, ABGB § 1346 Rz 76.. Daher trifft ihn – entgegen § 1009 Satz 1 ABGB – nicht die Pflicht zur Herausgabe der aus dem Geschäft erlangten Vorteile (unten Rz 3/26)257257 Koziol, Garantievertrag 17.. Bei entgeltlicher Geschäftsbesorgung hat der Auftraggeber das vereinbarte Entgelt zu entrichten258258Staudinger/Horn § 778 Rz 9.. Bis zur Ausführung (Kreditgewährung)259259S schon Unger, Jherings JB 33 (1894) 302; vgl zur entsprechenden Sichtweise in Deutschland Weber, Kreditsicherungsrecht8 (2006) 126. kann der Auftraggeber den Vertrag, mangels gegenteiliger Vereinbarung260260 P. Bydlinski in KBB3 § 1020 Rz 4; OGH 5 Ob 306/02i in EvBl 2003/117., nach § 1020 ABGB widerrufen261261 Ohmeyer/Klang in Klang VI 202; s auch Rothenberg, AcP 77 (1891) 323. In Deutschland ist BeckOK BGB/Rohe § 778 Rz 4, abweichend von § 671 BGB, bei entgeltlichem Auftrag gegen die freie Widerruflichkeit., während ihn der Beauftragte nach den Vorgaben des § 1021 ABGB ex nunc kündigen kann262262S auch etwa Apathy/Riedler, SR BT Rz 5/12; P. Bydlinski in KBB3 § 1021 Rz 2. Anders Art 1958 Abs 2 des italienischen Codice civile (itCC), nach dem der Auftragnehmer vom angenommenen Kreditauftrag – außer im Fall der Insolvenz des Auftraggebers oder des Dritten (Art 1959 itCC) – nicht mehr abstehen kann, dazu etwa Westrick in Galgano (Hrsg), Commentario compatto al Codice civile3 (2010) Art 1958 Anm 2.. Der Beauftragte, der den ausführbaren263263Dazu etwa Apathy in Schwimann, ABGB § 1021 Rz 2. Kreditauftrag rechtswidrig aufkündigt264264Hierzu Strasser in Rummel, ABGB3 §§ 1020–1026 Rz 11., hat allerdings regelmäßig den Nichterfüllungsschaden zu ersetzen (§ 1021 Satz 2 ABGB)265265 Apathy in Schwimann, ABGB § 1021 Rz 2., den der Auftraggeber jedoch im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht (§ 1304 ABGB) abwenden muss, indem er einen weiteren Beauftragten heranzieht, sofern ihm das zuzumuten ist266266 Rubin in Kletečka/Schauer, ABGB-ON § 1021 Rz 5.. Der Kreditauftrag erlischt idR mit dem Tod eines Beteiligten (§ 1022 ABGB)267267 Ohmeyer/Klang in Klang VI 202. Zur Beendigung des Auftragsvertrages durch Bekanntmachung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers (§ 1024 Satz 1 ABGB, § 26 Abs 1 IO) oder des Beauftragten (§ 1024 Satz 2 ABGB) s etwa P. Bydlinski in KBB3 § 1024 Rz 2..

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