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B. Leasing im Lichte des Verbraucherkreditgesetzes (Schopper/Skarics)

Schopper/Skarics2. AuflOktober 2014

1. Allgemeines und Anwendungsbereich

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Das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) wurde in Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 432432RL 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der RL 87/102/EWG , ABl L 133, 66 vom 22.5.2008. durch das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz (DaKRÄG) erlassen. Gleichzeitig wurde in diesem Zusammenhang die bisher geltende Verbraucherkredit-VO aufgehoben. Im VKrG finden sich verschiedenste verbraucherschützende Regelungen hinsichtlich des Abschlusses, der Durchführung und der Beendigung von Kreditverträgen und sonstigen anderen Formen der Kreditierung (vgl § 1 VKrG). Von den Bestimmungen des VKrG darf gemäß § 3 VKrG nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden; es handelt sich also um einseitig zwingendes Recht 433433 Dehn in BVR IV2 Rz 2/27; Stabentheiner, ÖJZ 2010, 535; Zöchling-Jud, Reischauer-FS 467..

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