Das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) wurde in Umsetzung der
Verbraucherkreditrichtlinie durch das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz (DaKRÄG) erlassen. Gleichzeitig wurde in diesem Zusammenhang die bisher geltende Verbraucherkredit-VO aufgehoben. Im VKrG finden sich verschiedenste verbraucherschützende Regelungen hinsichtlich des Abschlusses, der Durchführung und der Beendigung von Kreditverträgen und sonstigen anderen Formen der Kreditierung (vgl § 1 VKrG). Von den Bestimmungen des VKrG darf gemäß § 3 VKrG nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden; es handelt sich also um
einseitig zwingendes Recht .