DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696342-0110
Investmentgeschäft
Das Rechtsverhältnis zwischen Anteilinhaber und Verwaltungsgesellschaft wird spezialgesetzlich durch das Investmentfondsrecht bestimmt. Konsequenterweise unterscheiden sich die vertraglichen Grundlagen, Rechte und Pflichten der Verwaltungsgesellschaft und der Anteilinhaber vom jeweils auf die Rechtsbeziehung anzuwendenden Materiengesetz. Da das InvFG das Grundmodell abbildet und auch als Vorlage für das ImmoInvFG diente, wird vorrangig die Rechtsbeziehung zwischen Anteilinhaber und Verwaltungsgesellschaft im Anwendungsbereich des InvFG 2011 behandelt. Im Anschluss wird auf die Besonderheiten des Immobilienfondsgeschäfts eingegangen. Eine Einbeziehung von ausschließlich dem AIFMG unterliegenden Sachverhalten unterbleibt, zumal das AIFMG keine Vorgaben zur Rechtsform des Fonds, die ja ihrerseits die Rechtsbeziehung bestimmt, macht.