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V. Rechtsnatur des confirming (Anerkennung) (Heindler)

Heindler3. AuflApril 2025

DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696342-0108

Anerkennung - confirming

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Das confirming ist fester Bestandteil von supplier finance arrangements und so zentral, das es österreichische Anbieter sogar häufig als Bezeichnung für ihre Lieferantenfinanzierungsprogramme verwenden. In der Definition der IAS 7 kommt das confirming hingegen nicht ausdrücklich vor (vgl Rz 6/1). Darin heißt es lediglich, dass Beträge bezahlt werden, „die ein Unternehmen seinen Lieferanten schuldet“ („an entity owes its suppliers“). Genau in der Sicherstellung, dass die Beträge geschuldet sind, liegt der wirtschaftliche Sinn des confirming (der Anerkennung). Dabei teilt der Abnehmer dem Finanzierer mit, dass die Forderung des Lieferanten, die in der vom Abnehmer eingereichten Rechnung ausgewiesen ist, dem Grunde und der Höhe nach zu Recht besteht.

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