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III. Supplier Finance Arrangements im österreichischen Vertragsrecht (Heindler)

Heindler3. AuflApril 2025

DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696342-0108

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Das Auftragsrecht im ABGB ist weitgehend dispositiv 5555 Baumgartner/U. Torggler in Klang, ABGB3 § 1002 Rz 45; Rubin in ABGB-ON1.03 § 1002 Rz 3., sodass bei der Ausgestaltung der Haupt- und Nebenleistungspflichten zwischen Lieferant und Finanzierer nur wenige zwingende Schranken zu beachten sind. Für stark von der Finanzierungsfunktion geprägte Elemente des Vertrags kommt die subsidiäre Anwendung kreditvertraglicher Regeln in Betracht.

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