Am 27.7.2012 wurde die Verordnung (EU) Nr 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (Erbrechtsverordnung, EuErbVO) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.1 Damit wurden lang andauernde Verhandlungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 14.10.20092 abgeschlossen. Schon auf der Tagung der EU-Justizminister am 13./14.12.2011 in Brüssel war eine weitgehende Einigung über den Text erzielt worden.3 Die Grundlage für die Verabschiedung der Verordnung bildete nicht mehr der Verordnungsvorschlag selbst, sondern eine wesentlich modifizierte Fassung, die auf zwei Berichte des Berichterstatters des Europäischen Parlaments, Kurt Lechner, zurückgeht. Die vom Europäischen Parlament am 13.3.20124 und vom EU-Ministerrat am 8.6.2012 angenommene Fassung entspricht nahezu wörtlich dem zweiten, von Berichterstatter Lechner am 22.2.2012 vorgelegten, Bericht.5
