DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696601-102
1. Vorbemerkung
Im Gegensatz zu Abgaben stehen den Sozialversicherungsbeiträgen konkrete Leistungen gegenüber, die teilweise ein rechnerisches Resultat aus den Beiträgen darstellen und auf die in vielen Fällen ein Rechtsanspruch besteht. Aus der Sicht der Beitragspflichtigen bzw Pflichtversicherten hat dies im Wesentlichen zwei Implikationen:
