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I. Risikomanagement Schmerztherapie (Kerschner)

Kerschner2. AuflFebruar 2020

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(Gebotene, aber unterlassene bzw übermäßige) Schmerztherapie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den tatsächlich erlittenen Schmerzen des Patienten.11Vgl auch näher und zutreffend unten Schickmair Rz 237 f.

2
Entgegen bereits intensiverer juristischer Diskussion22Vgl etwa Ulsenheimer, Die rechtliche Verpflichtung zur postoperativen Schmerztherapie, Der Anaesthesist 1997, 138 ff mit auch für Österreich großteils übernehmbaren Lösungen! in Deutschland finden sich in Österreich nur wenige Auseinandersetzungen.33Vgl die Verweise unten bei Schickmair Rz 237 f; Ilias, Schmerzen- Behandlungsmöglichkeiten und Auswirkungen auf die Begutachtung, DAG 2016, 112 ff; Wehringer, Chronischer Schmerz in der Begutachtung, DAG 2016, 27 ff; Karner, ZVR 2016, 112 ff. Einschlägige österreichische Judikatur nimmt aber wohl zu:

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