(Gebotene, aber unterlassene bzw übermäßige) Schmerztherapie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den tatsächlich erlittenen Schmerzen des Patienten.1 Entgegen bereits intensiverer juristischer Diskussion2 in Deutschland finden sich in Österreich nur wenige Auseinandersetzungen.3 Einschlägige österreichische Judikatur nimmt aber wohl zu:
