Einen Best Practice Kodex, der alle Pflichten der Schiedsrichter zusammenfasst, gibt es derzeit nicht.71 Allerdings besteht über den Umfang der Pflichten ohnedies weitgehend Einigkeit. Ähnlich wie bei einem Dienstvertrag ist es beim Schiedsrichter zwar schwierig, seine Haupt- und Nebenpflichten zu unterscheiden.72 Im Mittelpunkt steht aber jedenfalls die Verpflichtung, das Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen und effektiv zu beenden, sei es durch Schiedsvergleich (§ 605 ZPO), Schiedsspruch (§ 606 ZPO) oder Beschluss, etwa wegen Unmöglichkeit der Fortsetzung des Verfahrens (§ 608 Abs 2 ZPO). Durchzuführen ist das Verfahren nach dem anwendbaren Schiedsverfahrensrecht und den Regelungen in der Schiedsvereinbarung.
