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E. Öffentlichkeit (§§ 616 Abs 2, 617 Abs 11 ZPO) (Rechberger/Hofstätter)

Rechberger/Hofstätter1. AuflJuli 2016

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Die Frage der Öffentlichkeit von Verfahren vor den staatlichen Gerichten wurde vom Schiedsverfahrensrecht der ZPO vor der Einführung des SchiedsRÄG 2006 nicht explizit behandelt.9696Vgl Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 616 ZPO Rz 25. Deshalb konnte die Öffentlichkeit nur nach den allgemeinen Vorschriften der ZPO (§ 172 leg cit) oder nach Sondervorschriften des UWG (§ 26 leg cit) sowie des KSchG (§ 30 leg cit) ausgeschlossen werden.9797S Zeiler § 616 ZPO Rz 3 f mwN.

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