vorheriges Dokument
nächstes Dokument

D. Verfahrensbestimmungen in den Ausnahmefällen (Rechberger/Hofstätter)

Rechberger/Hofstätter1. AuflJuli 2016

13/35
Zur Vollziehung vorläufiger oder sichernder Maßnahmen, die von einem Schiedsgericht angeordnet wurden, durch die ordentlichen Gerichte vgl § 593 Abs 3 bis 6 ZPO.8585Vgl näher Zeiler, Bd I Rz 7/67 ff. Zumeist wird es sich dabei um einstweilige Verfügungen iSd §§ 378 ff EO handeln;8686Näheres hierzu s E. Kodek in Angst2 §§ 378 ff; Sailer in Burgstaller/Deixler-Hübner, Exekutionsordnung Kommentar (2002) §§ 378 ff. es können aber auch einstweilige Verfügungen bzw Sicherungsmittel in Frage kommen, die außerhalb der EO geregelt sind.8787S exemplarisch Rechberger/Oberhammer, Exekutionsrecht5 (2009) Rz 509 ff.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!