Der Neunte und Zehnte Titel des Abschnitts der ZPO über das Schiedsverfahren enthalten unter den Überschriften „Gerichtliches Verfahren“ und „Sonderbestimmungen“ Zuständigkeits- und Verfahrensregeln für Verfahren vor den ordentlichen Gerichten, die im Zusammenhang mit Schiedsverfahren entstehen.
Dabei handelt es sich um die Verfahren:
