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A. Der Anwendungsbereich der §§ 615 bis 618 ZPO (Rechberger/Hofstätter)

Rechberger/Hofstätter1. AuflJuli 2016

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Der Neunte und Zehnte Titel des Abschnitts der ZPO über das Schiedsverfahren enthalten unter den Überschriften „Gerichtliches Verfahren“ und „Sonderbestimmungen“ Zuständigkeits- und Verfahrensregeln für Verfahren vor den ordentlichen Gerichten, die im Zusammenhang mit Schiedsverfahren entstehen.

Dabei handelt es sich um die Verfahren:

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