Liebscher in Liebscher/Oberhammer/Rechberger (Hrsg), Schiedsverfahrensrecht (2016) B. Arbeitnehmer Rz 11/31211/312
Arbeitnehmer werden ebenso wie Konsumenten als schutzwürdig betrachtet, daher bestehen auch für sie besondere Schutzvorschriften (§ 618 ZPO). Es sollte vor allem ein einheitliches Schutzniveau für Konsumenten und Arbeitnehmer hergestellt werden.400400ErläutRV SchiedsRÄG 2006, 30.