Unter dem
ordre public werden fundamentale Rechtsgrundsätze verstanden. Obwohl viele Rechtsordnungen den Begriff des
ordre public kennen, gibt es bis dato keine internationale einheitliche Festlegung seines Umfangs. Vielmehr wird der
ordre public jeweils national bestimmt, selbst dann, wenn in einem Land zwischen einem nationalen und einem internationalen oder transnationalen
ordre public unterschieden wird. Jedenfalls ist der Begriff des
ordre public allgemein enger als derjenige des zwingenden Rechts.