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K. Verstoß gegen den materiellrechtlichen ordre public (Z 8) (Liebscher)

Liebscher1. AuflJuli 2016

1. Allgemeines

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Unter dem ordre public werden fundamentale Rechtsgrundsätze verstanden. Obwohl viele Rechtsordnungen den Begriff des ordre public kennen, gibt es bis dato keine internationale einheitliche Festlegung seines Umfangs. Vielmehr wird der ordre public jeweils national bestimmt, selbst dann, wenn in einem Land zwischen einem nationalen und einem internationalen oder transnationalen ordre public unterschieden wird.329329 Wiebecke in Torggler, Praxishandbuch Schiedsgerichtsbarkeit, 235 Rz 56. Jedenfalls ist der Begriff des ordre public allgemein enger als derjenige des zwingenden Rechts.330330 Liebscher, The Healthy Award, 352.

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