vorheriges Dokument
nächstes Dokument

C. Klagsinhalt (Liebscher)

Liebscher1. AuflJuli 2016

11/62
In der Aufhebungsklage sind die Aufhebungsgründe im Einzelnen zu spezifizieren, dh der konkrete Mangel des Schiedsspruchs bzw des Schiedsverfahrens genau zu bezeichnen und zu begründen.7272 Wiebecke in Torggler, Schiedsgerichtsbarkeit, 237 Rz 63. Gem der im Aufhebungsverfahren anwendbaren allgemeinen Regel des § 226 ZPO müssen die Tatsachen, aus denen sich der Anfechtungsgrund ergibt, kurz und vollständig angegeben sowie die angeführten Beweismittel im Einzelnen genau bezeichnet werden.7373OGH 5.2.2008, 10 Ob 120/07f, bbl 2008, 136 = ecolex 2008, 1004 = ecolex 2008, 429.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!