Obwohl das Schiedsgericht nicht dazu berechtigt ist, ein automatisches Abwesenheitsurteil zu fällen, erlauben sowohl § 600 ZPO wie auch die Wiener Regeln859 dem Schiedsgericht, einen Schiedsspruch in der Sache zu erlassen. Das Schiedsgericht ist sogar dazu verpflichtet.860 Sonst wäre es unkooperativen Parteien möglich, das Schiedsverfahren durch ihre Nichtteilnahme zu sabotieren.
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