vorheriges Dokument
nächstes Dokument

C. Das Recht, mit nur einer Partei fortzufahren (Schwarz)

Schwarz1. AuflJuli 2016

8/435
Obwohl das Schiedsgericht nicht dazu berechtigt ist, ein automatisches Abwesenheitsurteil zu fällen, erlauben sowohl § 600 ZPO wie auch die Wiener Regeln859859Art 20 Abs 6 der Wiener Regeln 2006; Art 29 Abs 2 der Wiener Regeln 2013.

Seite 181

dem Schiedsgericht, einen Schiedsspruch in der Sache zu erlassen. Das Schiedsgericht ist sogar dazu verpflichtet.860860S Schwarz/Konrad, Vienna Rules Art 7 Rz 52 ff. In diesem Sinne ist das „kann“ in § 600 Abs 2 ZPO als „muss“ zu verstehen. S Platte in Riegler et al, Arbitration Law of Austria § 600 Rz 386; Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 600 ZPO Rz 44. Sonst wäre es unkooperativen Parteien möglich, das Schiedsverfahren durch ihre Nichtteilnahme zu sabotieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!