Wie oben besprochen, ist eine mündliche Verhandlung in Schiedsverfahren nicht zwingend vorgesehen. Manche Schiedsverfahren werden als reine Dokumentenverfahren, also allein durch den Austausch von Schriftsätzen und schriftlichen Beweismitteln, geführt. Auch in den (überwiegenden) Fällen, in denen eine mündliche Verhandlung abgehalten wird, liegt der klare Trend in der Praxis internationaler Schiedsverfahren in der starken Konzentration auf schriftliche Unterlagen. Dies dient der Effizienzsteigerung und Kostensenkung in einem komplexen Verfahrensumfeld, das im internationalen Schiedsverfahren von Parteien, Zeugen, Experten und Rechtsberatern geprägt ist, die ihren (Wohn-)Sitz oft in verschiedenen Ländern haben, wodurch langwierige persönliche Treffen erheblichen Aufwand verursachen. Die Schriftsätze der Parteien sind daher von zentraler Bedeutung.551
