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D. Schriftsätze im internationalen Schiedsgerichtsverfahren (Schwarz)

Schwarz1. AuflJuli 2016

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Wie oben besprochen, ist eine mündliche Verhandlung in Schiedsverfahren nicht zwingend vorgesehen. Manche Schiedsverfahren werden als reine Dokumentenverfahren, also allein durch den Austausch von Schriftsätzen und schriftlichen Beweismitteln, geführt. Auch in den (überwiegenden) Fällen, in denen eine mündliche Verhandlung abgehalten wird, liegt der klare Trend in der Praxis internationaler Schiedsverfahren in der starken Konzentration auf schriftliche Unterlagen. Dies dient der Effizienzsteigerung und Kostensenkung in einem komplexen Verfahrensumfeld, das im internationalen Schiedsverfahren von Parteien, Zeugen, Experten und Rechtsberatern geprägt ist, die ihren (Wohn-)Sitz oft in verschiedenen Ländern haben, wodurch langwierige persönliche Treffen erheblichen Aufwand verursachen. Die Schriftsätze der Parteien sind daher von zentraler Bedeutung.551551 Caron/Caplan/Pellonpää, UNCITRAL Arbitration Rules 392 („In an overwhelming majority of cases, the arbitral procedure begins with an exchange of written submissions. Written pleadings are often given primary emphasis throughout the proceedings, with a short oral hearing or no hearing at all.“); Crawford in Bishop, Art of Advocacy 11, 28.

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