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C. Vertretung im Verfahren (Schwarz)

Schwarz1. AuflJuli 2016

1. Einführung

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Manche Rechtsordnungen beschränken den Kreis der Personen, die als Parteivertreter in internationalen Schiedsverfahren tätig sein können und/oder normieren bestimmte standesrechtliche Bedingungen hierfür.322322 Born, Commentary2 514. In manchen Jurisdiktionen ist es Personen, die nicht Mitglieder der nationalen Anwaltskammer sind (einschließlich nur im Ausland zugelassener Anwälte) überhaupt untersagt, auf ihrem Hoheitsgebiet als Parteivertreter zu fungieren. Andere verlangen

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in einem solchen Fall, dass auch ein im Inland zugelassener Anwalt an der Parteivertretung beteiligt ist.323323 Born, Commentary2 520.

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