Parteien legen für gewöhnlich in der Schiedsvereinbarung einen „Ort“, „Sitz“ oder
„Situs“ des Schiedsgerichts fest, und sie sind gut beraten, das zu tun. Der Sitz des Schiedsgerichts sollte insbesondere nicht von den Vorzügen der örtlichen Küche oder des kulturellen Angebots abhängen. Es handelt sich dabei um eine der wichtigsten Entscheidungen, die Parteien in einem (internationalen) Schiedsverfahren zu treffen haben.