vorheriges Dokument
nächstes Dokument

D. Aufhebung der Vollziehung (Zeiler)

Zeiler1. AuflJuli 2011

7/80
Grundsätzlich obliegt es dem staatlichen Gericht, die Vollziehung der einstweiligen Maßnahme – auf Antrag – aufzuheben, wenn bestimmte Gründe dafür

Seite 589

vorliegen. Dadurch soll eine rasche Erledigung der Aufhebung sichergestellt werden.8585 Oberhammer, Entwurf 91.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!