Die im Rahmen des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Rechtsvorsorge und Urkundenwesen tätige Arbeitsgruppe hat sich dafür entschieden, keine „Parallel-EO“ für die Vollziehung einstweiliger Maßnahmen durch Schiedsgerichte zu schaffen, sondern nur in möglichst knapper Weise einige Besonderheiten zu regeln.78
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