Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Schiedsgerichts über die eigene Zuständigkeit stellen sich zwei Hauptfragen: einerseits geht es um die Reichweite der Kompetenz-Kompetenz des Schiedsgerichts und andererseits stellt sich die Frage, inwieweit die Schiedsvereinbarung vom Hauptvertrag abhängig ist.
