Berücksichtigt man die Tragweite der Auswahl eines Schiedsrichters, ist verständlich, dass Parteien in der Regel mit dem Schiedsrichterkandidaten vor Bestellung
<i>Riegler/Petsche</i> in <i>Liebscher/Oberhammer/Rechberger</i> (Hrsg), Schiedsverfahrensrecht (2011) D. Praktische Erwägungen bei der Schiedsrichterbestellung, Seite 442 Seite 442
ein Gespräch (
Interview) führen wollen, um dessen Eignung beurteilen zu können. Ein solches Interview dient jedoch nicht nur der bestellenden Partei. Die Kontaktaufnahme im Zuge des Bestellungsprozesses soll es auch dem Schiedsrichterkandidaten ermöglichen, festzustellen, ob er willens und fähig ist, den konkreten Streitfall zu lösen. Überdies muss und will er in eine Lage versetzt werden, um mögliche Interessenkonflikte erkennen und beurteilen zu können.