Die Auswahl und Bestellung des „richtigen“ Schiedsrichters kann kriegsentscheidend sein. Die Entscheidung für einen Schiedsrichter ist daher eine der wichtigsten im gesamten Schiedsverfahren, sie sollte wohl überlegt sein. Ist den limitierten gesetzlichen Anforderungen196 an das Schiedsrichteramt entsprochen, haben die Parteien bei der Auswahl des Schiedsrichters weitgehende Gestaltungsfreiheit. Grundsätzlich muss nur noch den allfällig im Vorhinein durch die Parteien in der Schiedsvereinbarung aufgestellten Anforderungen genügt werden.
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