vorheriges Dokument
nächstes Dokument

C. Schiedsvereinbarung erst nach Streitentstehung (§ 9 Abs 2 ASGG) (Stippl)

Stippl1. AuflJuli 2011

4/141
Bei der Schaffung von § 618 ZPO konnte wie erwähnt auf einen Verweis auf § 617 Abs 1 ZPO (Verbot der ex ante-Schiedsvereinbarung) verzichtet werden, da schon nach § 9 Abs 2 ASGG Schiedsvereinbarungen mit Arbeitnehmern nur für bereits entstandene Streitigkeiten wirksam sind; eine Ausnahme hievon wird für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften angeordnet.310310§ 9 Abs 2 ASGG: „...; in Arbeitsrechtssachen nach § 50 Abs 1 ist eine solche Vereinbarung außer für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder einer Kapitalgesellschaft nur für bereits entstandene Streitigkeiten wirksam.“ Vgl auch § 50 SchSpG für Bühnendienstverträge.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!